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Am 8. März 1911 stellte die Gewerkschaft Ellers den Antrag, zwei weitere Schächte im Grubenfeld Ellers teufen zu dürfen. Es war der Schacht Ellers II (heute Fritz Heckmann Schacht), 800 m westlich des Ansatzpunktes von Schacht Ellers I und Schacht Ellers III (später Schacht Haidkopf), der 1250 m nördlich vom Ansatzpunkt Ellers I liegen sollte. Der Betriebsplan sah Schächte mit einem lichten Durchmesser von 4,00 Metern vor. Von der Oberförsterei Neuhof wurden entsprechendes Terrain gekauft. Ebenso Gelände für eine Bahntrasse vom Schacht Ellers I zum Schacht Ellers III. Beide Schächte wurden bis zu einer Teufe von nur 12 Meter niedergebracht und dann stillgelegt. Vermutlich sollten sie zur Zuteilung einer Förderquote benutzt werden, weil das Reichskaligesetz vom 25. Mai 1910 eine Zwangskontigentierung vorsah.

  Heckmannschacht
Der Schacht Haidkopf, auch Ellers III   Der Heckmannschacht auch Ellers II



Quellennachweis: Historisches Ortslexikon von Hessen, die Chronik von Robert Bagus, Reimer das Ortslexikon von Kurhessen, Niederschriften von Josef Heimüller aus Neuhof, Erwin Sturm 50 Jahre Pfarrkirche Maria Himmelfahrt in Rommerz, Lagis Hessen, Horst Bannert 1906 bis 2006 Kaliwerk Neuhof - Ellers 

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