Als öffentliche Anlagen sind Kirche, Schule, Friedhof, Sportplatz, Spritzenhaus (Feuerwehrhaus), drei Backhäuser (es können aber nur 2 genutzt werden) vorhanden. Es wurde damals beabsichtigt, dass die vom Verfall bedrohte alte Kirche von der Gemeinde erworben wird um daraus ein Dorfgemeinschaftshaus zu errichtet und auf der Rückseite des Hauses sollte die Feuerwehr ihr Spritzenhaus bekommen. Wenn es möglich wäre soll der Sportplatz in die Dorf nähe verlegt werden, er war damals noch auf dem Gelände der heutigen Fa. Jahn in Richtung Flieden (früher Sägewerk Heil). Für ein Schwimmbad sollte in dem Verfahren ein geeignetes Gelände an der Säubrück ausgewiesen werden, ferner ist noch ein geeignetes Gelände für einen Dreschplatz auszuweisen.
Mit Rücksicht auf die vielen Kuhgespanne wurde beim Wegeentwurf darauf geachtet, dass die wichtigsten Wirtschaftswege eine Steigung von 8% nicht überschreiten. Die Hauptwirtschaftswege erhalten eine Breite von 6 Metern bzw. 5 Metern, einspurige Wirtschaftswege und Wendewege erhalten eine Breite von 4 Metern. Zur Entwässerung sind an den Wegen Mulden oder bei größerem Wasseranfall Gräben vorgesehen.
Die Gewannlänge wurden auf Wunsch der Beteiligten wegen der kleinbäuerlichen Struktur zwischen 120 Metern und 250 Metern festgelegt, Bei größeren Besitzverhältnissen sollte die Gewannlänge auch größer sein. (Trecker Einsatz).
Öffentlichen Wegen sind vorhanden:
Landstraße I. Ordnung von Neuhof nach Hauswurz IV/1; II/1, u. I/1
Landstraße II. Ordnung von Rommerz nach Flieden VI/1
Öffentliche Verbindungswege:
a) Schachtstraße von Rommerz zu Schacht II der Wintershall AG und weiter nach Giesel IV/2
b) Öffentlicher Verbindungsweg von Rommerz nach Schweben V/1
c) von Schweben bez. Rommerz nach Buchenrod VI/4
d) Öffentlicher Fußweg nach Hosenfeld. Dieser Weg wird fortfallen da Wirtschaftswege ausgewiesen werden, die diesen ersetzen. Er wird infolge der Motorisierung nicht mehr genutzt und dient zurzeit nur zur Erreichung der Feldlage Rommerz
e) Der öffentliche Fußweg innerhalb der Ortslage von der Landstraße I. Ordnung zum Kreuzdorf (Ortsteil) bleibt erhalten, seine endgültige Lage ergibt sich erst beim Planentwurf.
f) es wurde von allen Beteiligten festgestellt, dass eine Umgehungsstraße für Rommerz nicht erforderlich ist (dies würde man heute wahrscheinlich anders sehen).
Bürgermeister Atzert stellte auch einen Antrag zur Errichtung eines Feuerlöschteiches.
Ein Gelände für einen Hochbehälter soll bei der Flurbereinigung ausgewiesen werden.
Die Kosten für den Ausbau der Folgeeinrichtungen in der Flurbereinigung Rommerz müssen mit rund 200 DM pro Hektar angesetzt werden. In diesen Kosten sind die für Befestigung in den Wegen und Wasserläufen entstehenden Ausgaben nicht enthalten, ebenso die Kosten für wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, da diese sich heute noch nicht übersehen lassen.