© Heimat und Geschichtsfreunde Rommerz

 

Das Gebiet des Umlegeverfahrens umfasste 670 Hektar und liegt zwischen Rhön und Vogelsberg auf einer Höhe zwischen 276 und 380 m über NN. Als Umlage Gebiet wird die Gemarkung Rommerz einschließlich der Ortslage festgestellt. Die Grenzen des Umlagungsgebietes sind durch grüne Farbstreifen in der Gebietskarte kenntlich gemacht. Die Gemeinschaft führte den Namen: „Umlegegemeinschaft von Rommerz mit dem Sitz in Rommerz“. Alle Beteiligten hatten die Möglichkeit Wiederspruch einzulegen, dies musste innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Beschlusses vom 12. September 1949 geschehen. Der Beschluss aus dem Ministerium der Landwirtschaft, Ernährung und Forsten lag für drei Monate im damaligen Bürgermeisteramt in Rommerz aus und war für jeden einsehbar. 

 

4 Flurkarte 

 

 4 Luetzgrund