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Begleitschreiben vom Staatsarchiv zur Übergabe der Karten

Im Zuge einer einheitlichen Vermessung mit dem Ziel einer gerechten Besteuerung wurde im Fürstbistum Fulda ab 1718 damit begonnen, für jeden Ort Kataster anzulegen. Innerhalb von zwei Jahrzehnten wurden fast alle Gemarkungen im Fürstbistum kartiert. In den Katastern waren Größe und Wert der einzelnen Grundstücke festgehalten. Ergänzt wurden sie durch Übersichtskarten, in denen das Ergebnis der Vermessungsarbeit festgehalten war. Sie stellen durch die großmaßstäbige Darstellung – wenn auch nicht immer die erste nachweisbare Karte eines Territoriums dar – , so doch eine besonders genaue Aufnahme, die einen detaillierten Einblick in die Parzellenverteilung und deren Nutzung als Acker, Wiese, Brachland oder bebaute Fläche zulässt.

 

 

Damit sind die Katasterkarten – anders als gedruckte Karten und Pläne, wie sie uns in den Atlanten eines Gerhard Mercator oder in den Städteansichten eines Matthäus Merian begegnen, typisches Archivgut: Denn Archive verwahren die Hinterlassenschaften der Verwaltung, so auch der Steuerstuben im ehemaligen Fürstbistum Fulda. Dieses fiel ab 1815 dem Kurfürstentum Hessen(-Kassel) zu. Nach Errichtung des zentralen preußischen Staatsarchivs im Marburger Schloss 1869, was sehr zügig nach der Annektion Kurhessens durch Preußen im Jahr 1866 angegangen worden war, wurden auch die fuldischen Gemarkungskarten zusammen mit den Katasterbänden in Marburg aufbewahrt.

 

rem 122016