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B. Fulda als fürstliche - oranisches Territorium

Durch den Reichsdeputationshauptschluß wurde das Fürstbistum Fulda säkularisiert und neben verschiedenen anderen weit zerstreut liegenden Gebieten des Deutschen Reiches dem Erbstatthalter der Niederlande zugesprochen, der es seinem Sohn Wilhelm Friedrich, dem Erbprinzen von Oranien Nassau Diez, überließ. Doch schon am 6. Dezember 1802 hielt der neue Regent seinen Einzug in Fulda. Eine seiner ersten Regierungshandlungen beschäftigte sich mit der Neuordnung des Territoriums. Bereits am 8. Januar 1803 erschien die Landesherrliche Verordnung die Ober= und Ämter betrefffend. Alle Gerichtsbarkeit sollte von nun an vom Landesherrn ausgehen. Hierrmit fielen die Lehenvogteilichkeiten oder Patrimonialjuristdiktion fort. Für die Neueinteolung der Amtsbezirke war einzig die geographische Lage maßgebend. Demgemäß bildeten alle vom Hauptland erklaviert liegenden Gebiete selbstständige Ämter, so das Oberamt Salmünster, die Ämter Sannerz und Ürzell und das Stadtschultheißenamt Herbstein. Imverändert blieben die Ämtsbezierke Burghaun, Eiterfeld mit dem Gericht Neukirchen, Haselstein und Motten. Vereinigt wurden Hünfeld und Mackenzell umOberamt Hünfeld. Kleinere Gebietserweiterungen erführen die Ämter Bieberstein durch den centfuldischen Teil Magrethenhaun, Neuhof durch Geringshaut, Geisa durch Gerstengrund und Hochrain, größeren Gebietszuwachs erhielten Dermbach durch die Orte Föhlritz, Glattbach, Lenders, Lindenau, Steinberg und Zella, Hammelburg durch Frankenbrunn, Reith, Seeshof und Thulba, Brückenau durch Münchau, Obergeiersnest, Schönderling und Singenrain, Weyhers durch Altenhof, Lütter mit Memlos, Melters mit Hattenroth, Ried und Sieblos. Zu fürstlichen Ämtern umgebildet wurden das domkapitularsche Gericht Lüder (als Oberamt Großenlüder) und Ausschluß der Ortschaft Jossa und Zufügung von Salzschlirf, sowie die Propstei Blankenau unter Hinzunahme des Gerichts Hosenfeld und des eben erwähnten Dorfes Jossa- Ui, Vizedomamt der Residens wurden alle Vorstädte geschlagen (eingemeintet), damt verschwand das Amt Altenhof. Endlich wurden alle im Gebiet der Centfuld gelegenen Dörfer kapitularischer oder propsteilicher Gerichtsbarkeit zu besagtem Amt geschlagen, welches nun seinerseitd des allzu großen Umfanges wegen in zwei Centoberämter, Fulda und Johannesberg geteilt wurde, deren Grenze der Fuldafluß bildete. Mit Berechtigung durfte der Erbprinz am Schluß seiner Verordnung darauf hinweisen, daß er die Zahl der Ämter von 30 auf 21 vermindert hatte. Die Ämter wurden in drei Klassen eingeteilt:

I. Klasse: 1. das Vizedomamt der Residenz und aller Vorstädte, 2. und 3. die Centoberämter Fulda und Johannesberg, die Oberämter4. Hammelburg, 5. Bieberstein, 6. Geisa, 7. Brückenau, 8. Neuhof, 9. Eiterfeld, 10. Hünfeld
II. Klasse: die Oberämter 11. Dermbach, 12. Haseltstein, 13. Großenlüder, 14. Weyhers
III. Klasse: die Oberämter 15. Motten, 16. Ürzell, 17. Blankenau, 18. Burghaun, 19. Salmünster, 20. das Stadtschltheißenamt Herstein, 21. das Amt Sannerz

Lange freilich blieb diese Ordnung nicht bestehen. Durch Bekanntmachung vom 22. März 1805 wurde die Vereinigung der Amtsbezirke Sannerz und Ürzell mit Salmünster, Motten mit Brückenau und Blankenau nebst Herbstein mit Großenlüder verfügt. Hierdurch wurde die Zahl der Ämter um weitere fünf vermindert, es blieben also noch 16.
Im Jahre 1806 fand die Herrschaft Wilhelm Friedrichs ihr Ende. Da der Erbprinz in der Schlacht bei Jena auf preußischer Seite mitgefochten hatte, wurde er am 17. Oktober seiner Lande entsetzt. Am 27. Oktober zog der französische Marschall Mortier in Fulda ein.