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Der dramatische Tod des "Mettlmöll" - Müllers von Rommerz
In der Tat waren es vier überaus ereignisreiche Wochen, damals von Mitte Oktober bis hinein in die erste Novemberhälfte des Jahres 1894. Selbst die vorherrschende Wetterlage jener Tage schien sich den unerfreulichen Geschehnissen anpassen zu wollen, die sich akkurat während dieser relativ kurzen Zeit massiert im geografischen Lebensraum zwischen Rhön und Vogelsberg zutrugen

Waren noch bis zum 8. Oktober, wenn auch nur für kurze Zeit, überall im Land für die Jahreszeit äußerst ungewöhnlich hohe Herbsttemperaturen gemessen worden, so schloss sich für die nun folgenden Tage und Nächte eine durchgehend gewitterträchtige Schlechtwetterphase mit wolkenbruchartigen Regenfällen an, oft gepaart mit heftigem Hagelschlag. Im weiteren Bereich des hessischen und bayerischen Rhön, aber auch im Gebiet des Vorderen Vogelsbergs gingen an einem einzigen Tag jeweils innerhalb weniger Stunden mehrere, zeitlich unmittelbar aufeinander folgende allerschwerste Gewitter nieder. Am 14. Oktober zeigten sich dann die Rhönberge nach einem vorausgegangenen nochmaligen Temperatursturz gar im weißen Winterkleid. Alles in allem: Von der Witterung her für die Leute in Stadt und Land wirklich keine gute Laune machende Wochen.

Indes nicht einzig diese wetterbedingte Affektivität beeinträchtigte zu diesem Zeitpunkt die Gemüter der Menschen. Vielmehr waren es auch die vielen, damals aufgetretenen, über die Region hinweg verteilten Unglücksfälle, die zumindest im unmittelbaren Umkreis der einzelnen Geschehensorte unter den Anwohnern tiefe Bestürzung hervorriefen.

Zwischen Hauswurz und Rommerz:

Das Hauptaugenmerk soll an dieser Stelle auf einen spektakulären Unfall mit tödlichem Ausgang gelenkt werden, der sich in stockdunkler Nacht vom 10. auf den 11.Oktober 1894 auf der Straße zwischen den beiden heutigen Neuhofer Ortsteilen Hauswurz und Rommerz zutrug.

Damals, so weist es ein zeitgenössischer Bericht aus (Der Abschnitt des gedruckten Berichts befindet sich im Besitz des Autors Franz Friedl (ohne Herkunftsnachweis)) machte sich in den Vormittagsstunden des 10.Oktober der Besitzer der Rommerzer Mittelmühle (die sogenannte Mittelmühle (Mettmöll, Hausname Möllersch, früher Hausnummer 30) Auth auf den Weg, um in der weiteren Umgebung Getreidekörner einzukaufen. Dazu hatte Auth die zu bewältigende Route seiner Einkaufstour logistisch so ausgelegt, dass er am Abend des nämlichen Tages in Hauswurz noch an einer dort anberaumten Auktion hat teilnehmen können. Noch vor Mitternacht wollte er wieder zu Hause sein. So jedenfalls hatte er sich unmittelbar vor der Abfahrt, vom Kutschbock seines Einspänners herab, mit der Müllerin verständigt.

Über den Verlauf der gewählten Strecke gibt die vorerwähnte Niederschrift keine Auskunft, wohl aber darüber, dass Auth um 8 Uhr abends an der Versteigerung in Hauswurz teilgenommen und auch dazu, dass er zwei Stunden später bei völliger Dunkelheit die Heimfahrt in das gut zwei Fahrstunden entfernte Rommerz angetreten hatte.

Jetzt, zu dieser zehnten Abendstunde an jenem 10.Oktober 1894, nahm ein Drama seinen Anfang, das zum Schlimmsten führte und das bei besserer Einsicht hätte vermieden werden können.

Schon bald nach dem Aufbruch kam es zu einem ersten Unglück, als der von einem blinden(!) Pferd gezogene, mit Getreidesäcken beladene Wagen samt dem am Bock sitzenden Auth von der Straße abkam und auf einem Acker, den Müller unter sich begrabend, umgestürzt liegen blieb.

Der zufällig des Wegs kommende Hauswurzerer Schullehrer namens Schreiner, sah im Scheine seiner Petroleumlaterne das Malheur und entdeckte sodann den unter der Fracht eingeklemmten Auth. Es gelang dem Lehrer nur mit großer Mühe, den Verunglückten aus der misslichen Lage zu befreien.

Zur großen Freude der beiden Männer stellte sich heraus, dass der vierzigjährige Rommerzer bei dem Sturz außer einigen Schürfwunden keine weiteren Verletzungen davongetragen hatte. Auch das blinde Pferd hatte den Absturz heil überstanden.

Der Retter und der Gerettete richteten nun das Gefährt wieder auf, beluden dieses erneut, spannten ein und brachten den Wagen wieder auf die Fahrstraße zurück.

Lehrer Schreiner warnte nun Auth eindringlich davor, die Fahrt bei der gegebenen Finsternis fortzusetzen, ohne das Pferd an die Kandare zu nehmen, will heißen, am Halfter zu führen Ja, Schreiner bot sich sogar an, diesen Part zu übernehmen. Der Müller lehnte unvernünftigerweise ab, versprach dafür aber, dass er selbst neben dem Tier hergehen wolle, um die direkte Halfterführung zu übernehmen.

Der finale Sturz

In Anbetracht des weiteren Geschehens muss wohl davon ausgegangen werde, dass Auth, entgegen seiner Zusage, nun doch wieder die lange Zügelführung vom Kutschbock aus vornahm und somit die bequeme Art des Kutschierens der anstrengenden, aber sicheren Kandaregriffvariante vorgezogen hatte. Die Strafe für das eigensinnige Handeln folgte auf dem Fuß: Das Gespann stürzte nach kurzer Wegstrecke zum zweiten Male ab. Sechs Meter tiefer, im Sturz dichtes Strauchwerk niederwalzend, blieb die Fuhre auf der Seite liegen. Unter dem Ganzen, zu Tode gedrückt, der Müller.

Diesmal hatte es für ihn keine Hilfe mehr gegeben. Vier Kinder im Alter von vier Monaten bis zu sieben Jahren hatten auf solch grausame Art ihren Vater verloren, die „Mettlmöll“-Müllerin ihren Ehemann, sie alle zusammen den Ernährer.

War es so etwas wie Vorahnung? Jedenfalls war Frau Auth den ganzen Mittwochabend über von einer besonderen Art von Unruhe befallen. An Schlaf war demzufolge auch zu später Stunde nicht zu denken. Je weiter der Uhrzeiger der Stubenuhr am Zifferblatt mit den römischen Zahlen vorrückte, desto unruhiger wurde die Besorgte. Jeder Stundenschlag ließ sie zusammenfahren. Ihr Bangen potenzierte sich von Mal zu Mal.

Den Glockenschlag der ersten Morgenstunde wollte sie nicht mehr abwarten. Sie weckte die siebenjährige Tochter. Beide machten sich nun, mit Laternen ausgestattet, zu Fuß auf den Fahrweg gen Hauswurz. Dann das blanke Entsetzen: Sie erblickten im Wiesengrund das dort im Geschirr stehende Pferd, den umgestürzten Wagen und anschließend den toten Müller.

Im Bericht steht zum weiteren Tun der Mutter und Tochter zu lesen: „Hierauf benachrichtige sie (Frau Auth) den mit ihr verwandten Ortsvorsteher Erhard Schaub in Hauswurz....“. Dieser, so heißt es im Text ferner,..... „...begab sich in wenig regulärem Zustand“, was immer dies auch heißen mag, „... mit zur Unglücksstelle.“

Mit Unterstützung des herbeigeholten Verwandten wurde im Morgengrauen der Wagen aufgerichtet, wieder beladen und „die Leiche darauf gelegt“. Danach brachten die Hinterbliebenen den zum Leichenwagen gewordenen, vom abermals unversehrt gebliebenen Pferd gezogenen Einspänner zurück nach Rommerz.

Wie unermesslich groß das Entsetzen der Müllerin gewesen sein musste, lässt sich auch daraus erkennen, dass der Tote ohne vorherige Einschaltung der Gendarmerie , also unter Umgehung der Meldepflicht, von der Unfallstelle weggeholt worden war, ….noch bevor das Gericht von dem Unfall in Kenntnis gesetzt war und die Tathsache hätte feststellen können.....“, wie es in einer kritischen Anmerkung zur Hergangsschilderung heißt.

Dieses heute seltsam anmutende Verhalten er urplötzlich zur Witwe gewordenen Müllersgattin kann wohl mit schreckensbedingter Kopflosigkeit noch annähernd erklärt werden. Nicht aber das amtliche Regularien negierende Handeln des Hauswurzer Ortsvorstehers. Gewiss, er war lediglich privatim hinzugezogen worden. Aber die Tragödie hatte sich innerhalb der Gemarkung Hauswurz zugetragen, mithin auf einem Stück Terrain seines ureigensten Zuständigkeitbereiches. Von Amts wegen wäre er demnach in seiner Eigenschaft als Bürgermeister verpflichtet gewesen, entsprechend amtlicher Ordnungsvorgaben zu handeln.

Ob nun tatsächlich diese bürgermeisterliche Unterlassung für seine Person (Schaub) noch irgendwelche disziplinarischen Folgen nach sich zog, steht in den Unterlagen nicht vermerkt. Indes wird in der vorliegenden Niederschrift ein versicherungstechnischer Aspekt aufgezeigt, der sich gegebenenfalls für die Familie Auth und ihren Mühlenbetrieb recht fatal hätte auswirken können. Dort heißt es: „Dieses überschnelle Vorgehen wird vielleicht, da Auth in der Müllerei-Berufsgenossenschaft war, den Verlust der von dieser bei Unglücksfällen zu leistenden Entschädigungssumme zur Folge haben“.

Ob es wirklich zur Leistungsverweigerung seitens der Berufsgenossenschaft kam, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden.

Quelle: Buchenblätter“ Beilage der Fuldaer Zeitung für Heimatfreunde  Nr. 18 v. 13. August 2008 und Nr. 19 v. 20. August 2008

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