© Heimat und Geschichtsfreunde Rommerz

 

Am 12. September 1949 hat im Hessischen Staatsministerium, der Minister für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten den Beschluss für eine Umlegung (Flurbereinigung, s. Bericht unter "Landschaft u. Natur) in der Gemarkung Rommerz erlassen. 9

Die Vorstände Floribert Leinweber Hauptstraße 3, Bonifatius Kress Magdloser Weg 4, Karl Klug Mühlenstraße 3, Leo Becker Mühlenstraße 9, Josef Faust Schachtstraße 7. der Flurbereinigung Rommerz hat am 7. November 1958 beschlossen das die Gräben der Wässer Genossenschaft Rommerz zugeschüttet werden.


 

Am 11. November 1958 wurde öffentlich Bekanntgemacht

 Verfügung

Öffentliche Bekanntmachung

 In der Flurbereinigungssache Rommerz, Kreis Fulda, hat der Vorstand er Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung beschlossen, alle Wässerrechte im Kemmetegrund wegfallen zu lassen.

Die vorhandenen Wassergräben sollen aus betriebswirtschaftlichen Gründen zugeschoben werden.

Einsprüche gegen diesen Beschluss sind schriftlich innerhalb 8 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beim Kulturamt in Fulda, Josefstraße 22 einzureichen.


 

Seit dieser Zeit verfällt die Bewässerungsanlage und zum Teil werden Wehrsteine bei Hochwasser weggeschwemmt oder für den Hausgebrauch (Tröge, Kübel, Baumaterial) entwendet.

 Quellennachweis: 9 HStAM Best 180 Fulda 154/10 KU 26/41