![]() |
![]() |
|
| Ein Wehr bei Hochwasser, daher gut erkennbar | Zerfallenes altes Wehr |
Für die Kemmetewiesen wurde von der Wiesenkommission und den Gemeindevertretern am 20. März 1852 ein Wässerungsplan erstellt, welcher für alle Wassernutzer bindet war. Hierin wurde die Unterhaltung der Gräben, Wehre und Schleusen geregelt, aber auch bei Unterlassung die Strafen festgesetzt.
Streitigkeiten um die Nutzung des Wassers gab es häufig, dies ist durch Niederschriften belegt welche im Staatsarchiv Marburg zum Teil noch vorhanden sind. Ging es doch bei der Nutzung der Bewässerung um nichts weniger als um die Erntemenge von Heu und Grummet, von dieser Menge es abhing wie stark der Viehbestand des einzelnen Ladwirtes sein konnte.
In dem von den Gemeindevertretern und der Wiesenkommission erarbeiteten Wasserrecht ist festgeschrieben wer, wann und in welcher Menge die Bewässerungskanäle nutzen durfte. Oft wurde, nicht immer nur von den Kindern, schon morgens früh vor dem festgeschriebenen Beginn der Wässerung, das Wasser vom Nachbarn auf die eigene Wiese geleitet (dem anderen das Wasser abgraben).
Dies war für jeden einzelnen schwer zu überprüfen, da man hierzu aus dem Dorf heraus den langen Weg bis in das Kemmetetal, für die meisten zu Fuß, zurücklegen musste und die am weitesten entfernten Wiesen, welche zu der Bewässerung gehörten, lagen kurz vor Hauswurz.
Zu den häufigeren Beschwerden gehörte das freihalten der Gräben, dies war von jedem Eigentümer oder Wiesenpächter auf der Länge seines Grundstückes selbst zu organisieren, § 1 der Verordnung, unterblieb dies so bekam die drauffolgende Wiese zu wenig oder gar kein Wasser mehr.
Beschwerde aus dem Juli 1932
An das Landratsam Fulda
Die Unterzeichneten erheben hiermit Beschwerde darüber, dass die untenstehenden Landwirte ihren Verpflichtungen, die in dem Kemmete Grund gelegenen Gräben offen zu halten, nicht mehr nachkommen. Es kommen in Frage: Müller und Landwirt Schad auf der Kemmete, Landwirt Reinhard Sorg, Hermann Jahn, Karl Schmitt, Franz Henkel, Wilhelm Fröhlich, Emil Balzer, sämtliche aus Rommerz. Die Wiesen der Unterzeichneten sind dadurch, dass die obengenannten Landwirte ihren Bewässerungsgraben nicht offenhalten, stark geschädigt, und bitten das Landratsamt, veranlassen zu wollen, dass diesem Missstande abgeholfen wird.
Hochachtungsvoll
Georg Auth, Ferdinand Kaib, Wilhelm Weß, Karl Schäfer, Joseph Möller, Karl Hofmann
Auf dieses Beschwerdeschreiben, wie auf die anderen auch, reagierte das Landratsamt und nimmt den Bürgermeister in die Pflicht.
An den Herrn Bürgermeiste in Rommerz
Anliegende Verfügungen ersuche in den Empfänger gegen Behändigungsschein aushändigen zu lassen und mir die Empfangsbescheinigungen demnächst hierher einzureichen. Bis zum 25. September ds. Jrs. erwarte ich von Ihnen Bericht, ob die in den Anlagen genannten Personen ihren Verpflichtungen nunmehr nachgekommen sind.

