© Heimat und Geschichtsfreunde Rommerz

1604

Im Jahre 1604 erscheint in den Neuhofer Amtsurkunden (mit Neuhof ist der Amtssitz das Schloß gemeint, die Ortschaft Neuhof wie wir sie heute kennen gab es damals noch nicht) auch der Ortsteil Kreuzdorf (Kreuzburg) jenseits der Kemmete als herrschaftliche Schäferei.



1605

Rommerz in der Türkensteuerliste von 1605

Die Namen sind nicht immer eindeutig lesbar

Caspar Merttgen
Henn Gatz
Henn Jordanns Wittib
Heitz Huen
Heintz Fürster
Geörg Fritz
Paull Maull und Petter Jhan
Petter Weber
Henn Maull
Heintz Hillgen
Jung Heintz Fürster
Petter Beßler
Heintz Maull
Heintz Maull und Henn Möller
Hannß Möller
Heintz Weber
Paull Weber
Hannß Weber
Hannß Gerstner
Clauß Will
Apell Ri...? und Endres Herzog
Henn Webers Kinder Vormünder
Bast Burckhardt
Hans Vahler
Cuntz Bauch
Heintz Buchart
Alt Henn Huen
Jung Henn Huen
Clauß Bedener
Hannß Stadtner
Hann und Paull Scheffer
Clauß Maull
Veltenn Kirchner
Heintz Kirchner
Claus Kreß
Hanns Beyer
Paull Atzert
Hannß Henkell
Adam Henkell
Jorg Mollers Dochter Vormünder
Jung Cuntz Weber
Cuntz Kirchner
Henn Weber
Cuntz Jhan
   

Das sind 44 Rommerzer Steuerzahler. Von den heute noch in Rommerz ansässigen Familien kommen Weber siebenmal, Maul fünfmal, Möller, Schäfer und Jahn je zweimal vor. Einmal werden Atzert, Fritz, Henkel und Kreß genannt. Von den ausgegangenen Familiennamen kommen Huhn dreimal, Burkhard, Förster und Kircher je zweimal, Bauch, Beßler, Bedener (Bittner), Beier, Gatz, Gerstner, Herzog, Hilgen, Jordan, Mertgen, Stadler, Wahler und Will je einmal vor. Manche dieser Namen finden wir noch in benachbarten Dörfern.

Bei den Personennamen (Vornamen) ist Heinrich am beliebtesten: neunmal Heinz und siebenmal Henn. Es folgen Johannes (Hans) achmal, Konrad (Kunz), Nikolaus (Klaus) und Paul je viermal, Peter und Georg je zweimal. Einmal kommen vor Adam, Apel (von Albert), Kaspar, Sebastian (Bast) und Valentin (Velten).

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7. Dezember 1605

Johann (Johan) Winther von Nordeck zur Rabenau und Hermann Dietrich (Herman Dieterich) von Nordeck zur Rabenau (Rabenaw) bekunden für sich, ihre Erben und ihre Lehnsnachfolger, dass sie ihrem Herrn, Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, alle ihre in der Herrschaft Fulda gelegenen Güter verkauft haben. Dazu gehören ein Viertel der Burg Steinau (Steinaw) mit allen Rechten und allem Zubehör, alle Fuhr- und Spanndienste (fahrt), Äcker, Wiesen, Wäldern und Gewässern, sowie Einkünfte. Ebenso gehört dazu der Ort Allmus (Almuths) samt seinem Zubehör, der Ort Steinbach, die Mühle in Traisbach, ein Hof in Rommerz (Rommelts), ein Gut bei Spahl (Spala) im Ort Apfelbach, die Mühlteiche bei Wenigenhaun [wüst bei Steinau], sowie ein Teil der Vogtei im Gericht von Bieberstein mit angemessener Unterkunft (herrberg), Bußen, Gebots- und Verbotsrechten. Dazu kommen noch weitere Güter: ein Gut in Weyhers (Weyerß), gelegen unterhalb von Bieberstein; der dritte Teil an dem großen Haus in Fulda mit Hof und Garten; ein Haus in der Schmiedegasse (Schmitgassen) in Fulda; ein Gut in Haimbach; ein Gut in Sickels (Schinges) [?]; ein Hof samt Gütern, Wald und Wiesen in Krachenschnabel [?]; ein Gut in Oberndorf; ein Gut in Guttels (Gundels); ein Hof und das große Haus in Stockhausen samt Zubehör; alle Güter in Pfordt (Pfortt) [Stadtteil von Schlitz]; die Hofgüter samt Hintersiedlern in Kothen (Koten); ein Gut in Langenwinden [?]; ein Hof in Angersbach und Besitzungen in Ripperz (Riprechts) [?] mit allem Zubehör. Alle genannten Güter verkaufen sie unabhängig davon, ob sie die Rechte an ihnen je wahrgenommen haben (jura et actiones activè et passivè) in der Form, wie sie diese als fuldische Lehensträger innegehabt haben. Die Verkaufssumme beträgt insgesamt 4016 Gulden, 30 Gnacken und fünf halbe Pfennige in fuldischer Währung, wobei jeder Gulden zu 42 Böhmischen [Groschen] gerechnet wird. Die Verkäufer bestätigen den Empfang der genannten Summe vom Kloster, das die Übergabe des Betrags ohne weitere Einschränkungen (non numeratae pecuniae) zur freien Verfügung durch Johann Winther und Hermann Dietrich bestätigt. Im Gegenzug übergeben sie dem Abt von Fulda die genannten Güter mit allen Rechten. Ihre Erben halten sie an, diesen Verkauf nicht anzufechten, sondern dem Kloster treu zu dienen. Daher entbinden sie auch alle ihre Hintersassen und Zinsleute von ihren bisherigen Treueiden und weisen diese an, künftig Kloster und Abt in der gleichen Weise gehorsam und dienstpflichtig zu sein. Zur Bekräftigung ihrer Treue sollen sie bald dem Marschall des Klosters das Handgelöbnis geben sowie einen leiblichen Eid mit erhobenen Fingern sprechen. Über diesen Verkauf haben sie dem Kloster eine entsprechend besiegelte Verkaufsurkunde ausgestellt, außerdem die dazu gehörenden Unterlagen (acta undt documenta) übergeben. Sie versprechen in ihrem und im Namen ihrer Erben sowie ihrer adligen Ehre bei Verpfändung ihres Hab und Guts, dass die verkauften Güter frei von allen finanziellen wie rechtlichen Ansprüchen und Forderungen sind. Sollte es dazu kommen, dass der Abt von Fulda gegenüber ihnen als Teil der Ritterschaft die kaiserliche Buße (poenfals) einziehen muss, so bestimmen sie, dass man sich ausschließlich an ihnen schadlos halten soll; davor sollen sie weder ihre Erben, noch ein kaiserlicher oder päpstlicher Beschluss (constitution) oder eine Reichsordnung, auch kein Reichsabschied noch eine jetzt oder später gültige Freiheit bewahren. Den Ritterdienst für das Kloster Fulda, von dem sie dieser Verkauf entbinden könnte, leisten sie auf eigene Bitten und nach Bestätigung durch den Abt weiterhin. Sie bestätigen ausdrücklich, dass sie diesen Dienst aus Dankbarkeit, nicht aus Schuld (ex debito) leisten. Über die Verkaufsurkunde soll für den Fall, dass dieses Dokument verloren geht, ein beglaubigtes Vidimus als Kopie ausgefertigt werden. Sie erklären nochmals gegenüber Kloster und Abt von Fulda im Namen ihrer Nachfolger im Mannesstamm (agnatenn) und zukünftigen Erben, dass sie auf die genannten Güter vollständig verzichten. Siegelankündigung. Ankündigung der Unterfertigung. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel:Avers 1,Avers  2)

Archivaliensignatur: Hessisches Staatsarchiv Marburg, HStAM\Urk. 75\1721

Sonstige Erschließungsangaben: Originaldatierung: Geschehen zu Fulda Mitwochens den siebenden Decembris nach Christi unsers lieben Herrn und Seligmachers geburt im sechtzehen hundert funfften jahre
Unterschriften: (Johan Winter von Nordeck zur Rabennaw subscripsit, Hermann Dieteriech von Nordeck zur Rabenaw subscripsit) Siegler: Johann Winther von Nordeck zur Rabenau, Hermann Dietrich von Nordeck zur Rabenau Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Weitere Überlieferung: StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 2, Nr. 48

Bemerkungen: Böhmische Groschen werden auch als Prager Groschen bezeichnet.


11. März 1606

Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er Georg Budner (Jorg Budtner), Untertan und Getreuer des Klosters in Rommerz (Rommerts), sowie dessen Ehefrau Anna und ihren Erben auf seine Bitten hin ein bei Rommerz gelegenes Gut verleihen hat. Zu diesem Gut gehören Haus, Hof, Scheune und weiteres Zubehör. Dazu zählen insgesamt neun verschiedene Äcker, außerdem sieben Wiesenstücke. Schon der Vater von Georg Budner hatte dieses Gut durch Erbkauf an sich gebracht und seinem Sohn vererbt. Das Kloster belehnt Georg Budner, seine Ehefrau und ihre Erben mit diesem Gut samt allem Zubehör und allen Rechten nach fuldischem Lehnsrecht. Georg Budner wird angewiesen, das ihm verliehene Gut weder aufzuteilen noch zu verkaufen. Als Zins für dieses Lehen erhält das Kloster jährlich an Michaelis [September 29] drei Gulden, der Gulden gerechnet zu 44 Böhmischen [Groschen], außerdem vier Maß Hafer, eine Meste (matzen) Hafer, vier Hähne und drei Hühner. Auf dieses Lehen verpflichtet sich Georg Budner mit dem Handeid; er wird überdies zur Treue angehalten und muss Steuern, das Besthaupt und Handlohn entrichten. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Johann Friedrichs. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)

Archivaliensignatur: Hessisches Staatsarchiv Marburg, HStAM\Urk. 75\1724

Sonstige Erschließungsangaben: Originaldatierung: Geben in unser statt Fulda sonnabents den eilfften Martii im sechtzehenhundert unndt sechsten jahr Siegler: [Abt Johann Friedrich] Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, angehängtes Siegel (fehlt)


 



12. Juni 1606

Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er Martin Garttner, Untertan des Klosters in Rommerz (Rommerts), sowie dessen Ehefrau Margarete und allen ihren Erben, auf seine Bitten hin ein Gut in Rommerz im Kemnater Grund (Kammater grundt) samt den dazu gehörigen Gebäuden (beuthen) verliehen hat. Das Gut hatte zuvor Heinrich (Heintz) Otto von Tiefengruben (Dieffengruben) inne, der auch die ursprüngliche Waldfläche (rohem waldt) gerodet hat. Weiter gehören zu diesem Gut vier Gärten, die unter anderem an Kilian Scheffers (Schevers) Grundstück, den Spersberg, sowie die Grundstücke von Adam Jahn und des Klosters stoßen. Zu diesem Gut gehören außerdem ein beim Mühlacker (mulen acker) gelegener Acker sowie zwölf Beet (beth) Acker, die zu einer Hofreite zusammengefasst sind. Diese Grundstücke liegen nahe dem Weg nach Magdlos (Machtloser weeg) und grenzen an die Grundstücke des Klosters und das von Konrad Neu (Neu Contzen) sowie des Klosters und Möllers Acker. Außerdem stoßen diese Äcker an ein Grundstück, das Wolffs Wiese heißt, welches einst dem Kloster gehörte und dann für 30 rheinische Gulden an die bereits genannten Heinrich Otto und Kilian Scheffer, der bereits verstorben ist, sowie dessen Ehefrau Adele und dessen Erben in Rommerz verkauft wurde. Nach dem Tod Kilian Scheffers ging das genannte Grundstück nach Aufteilung (subtheilung) auf dessen hinterlassene Kinder über, darunter Veit Scheffer und dessen Ehefrau. Weiter werden sieben Beet Äcker verliehen, die oben an das Grundstück von Adam Forster und unten an den Weg stoßen, außerdem eine bei Kemnaten (Kemmaten) gelegene Wiese. Diese Äcker und Wiese hat Veit Scheffer dem Kloster abgekauft; jährlich hat er für diese Grundstücke sechs Böhmische [Groschen] an Zins in die Burg Neuhof (Newenhoff) zu entrichten. Martin Garttner wird verpflichtet, für das ausgegebene Lehen jährlich an Michaelis [September 29] folgenden Erbzins in die Burg Neuhof zu entrichten: zehn Böhmische [Groschen], ein Festbrot (schönbrodt), vier Böhmische [Groschen] als Holzgeld, drei Böhmische [Groschen] als Küchenspeise, anderthalb Maß Hafer als Küchenspeise, zwei Sommerhühner und ein Fastnachtshuhn. Darüber hinaus ist Martin Garttner zum Burgfriedensdienst und zu anderen Diensten, die Hintersassen (hindersiedler) leisten müssen, verpflichtet. Zum Hintersassendienst ist er für einen Tag verpflichtet, ebenso einen Tag zum Schmieden, einen zum Heumachen und einen zum Haferwenden (haber veziehen). Sollte es zu Streitigkeiten wegen dieses Guts oder daran gebundene Rechte und Pflichten kommen, sollen sich die Lehnsnehmer ausschließlich an das zuständige Gericht wenden oder eine entsprechende Entscheidung des Landesfürsten abwarten. Sollten sie sich jedoch in solchen Dingen an eine andere Herrschaft oder ein anderes Gericht wenden, so wird dieser Lehnbrief ungültig und das ausgegebene Lehen fällt mit allen Rechten wieder an das Kloster zurück. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Johann Friedrichs. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)

 

Archivaliensignatur: Hessisches Staatsarchiv Marburg, HStAM\Urk. 75\1726
Sonstige Erschließungsangaben: Originaldatierung: So geben in unser stadt Fuldt den zwölfften Junii im ein tausent sechshundert unndt sechsten jare Rückvermerk: (dießen brieff hatt Jörg [Georg] Möller zum Romertz [Rommerz] in der schulle gelernet den 1. tag Februarii anno 1696 [!])
Siegler: [Abt Johann Friedrich]
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)

Rückvermerk(dießen brieff hatt Jörg [Georg] Möller zum Romertz [Rommerz] in der schulle gelernet den 1. tag Februarii anno 1696 [!])

Siegler [Abt Johann Friedrich]

Formalbeschreibung Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)


 

1613

Ein bemerkenswertes Kulturdenkmal ist der Bildstock aus dem Jahre 1613 am Schwebener Weg (heute Am Röhrig). Er stand bis zur Verkoppelung etwas weiter südlich in den nach dem 1. Weltkrieg zum teil abgetriebenen Fliedener Tannen. Er heißt auch Harengelkreuz, wohl nach einem im 19. Jahrhundert hier begrabenen Selbstmörder Harengel aus dem Neuhöfer Gerichtsgefängnis.

Der Bildstock ist einer der wenigen des Fuldaer Landes aus der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg und der einzige mit einer ausgeschriebenen Jahreszahl. Neben dem Bild des Gekreuzigten trägt er das Wappen des Fuldaer Fürstabts Johann Friedrich von Schwalbach (1606 - 22). Die Inschrift auf der Rückseite berichtet von der Anpflanzung von Tannen, worunter man in dieser Zeit auch häufig Kiefern verstand, dies geschah unter dem damaligen fuldischen Oberforst- und Jägermeister Caspar Moritz von Wechmar. 



 

27. Februar 1614

Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, bekundet, dass er Sebastian (Bastian) Burckhardt und Peter Müller, seine Untertanen aus Rommerz, ihren Ehefrauen Gele und Katharina (Catherine) und ihren Erben das Schankrecht (weinschanck und zapffen) in Rommerz, das er ihnen für fünfzig Gulden dauerhaft verkauft hat, nach Fuldaer Lehnrecht verliehen hat. Jährlich an Michaelis [September 29] haben sie in der Burg Neuhof an Abt und Kloster einen Zins von zwölf Gulden zu zahlen. Sie sind verpflichtet, Empfang und, bei jedem Heimfall des Lehns, Lehnrecht und Handlohn zu entrichten. Andere Rechte und Gewohnheiten von Abt und Kloster bleiben von dieser Belehnung unberührt. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes Johann Friedrich. Ausstellungsort: Burg Neuhof. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Archivaliensignatur: Hessisches Staatsarchiv Marburg, HStAM\Urk. 75\1769

Sonstige Erschließungsangaben: Originaldatierung: ... der geben ist inn unserm schloss Neuwenhoff Donnerstags den sieben und zwantzigsten Februarii im sechtzehen hundert und viertzehenden iahre
Siegler: Abt Johann Friedrich
Formalbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)


1656

Im Jahre 1656 hatte Rommerz 27 Familien, also etwa 120 Einwohner