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D. Das Land Fulda als Teil Kurhessens.

a. Das GroßherzogtumFulda
Nich ganz drei Fünftel des fuldischen Gebietes mit der alten Hauptstadt waren durch diese Verhandlungen Kurhessen zugefallen. Wollen wir veiterhin von einem Land Fulda reden, so müssen wir uns auf dieses Bruchstück beschränken. Durch kurfürstliches Patent vom 31. Januar 1816 wurde das Gebiet, vermehrt um die ehemals reichsritterschaftlichen Bezirke von Buchenau, Mansbach und Wehrda, unter dem Titel eines Großherzogtums Fulda mit den kurhessischen Staaten vereinigt und das schwarze Abtskreuz auf weißem Feld in das kurhessische Staatswappen aufgenommen. Die einzelnen Teile der Kurlande blieben nach Organisation und Verwaltung selbständig und voneinander getrennt. Sie bildeten noch immer ein Territorium, das einzig durch die Person des Monarchen zusammengehalten wurde. Die in oranischer Zeit geschaffende Amtseinteilung blieb noche einige Monate unverändert bestehen, bis das Organisations=Edist vom 28. Dezember 1816 für das Großherzogtum Fulda eine zweckmäßigere Neugliederungbrachte. Das Großherzogtum wurde in acht Amtsbezirke eingeteilt:

1. Das Stadtamt Fulda wurde auf die umliegenden Mühlen und die Höfe Ober und Unterziehers ausgedehnt.

2. Das Landamt Fulda umfaßte den größten Teil der in oranischer Zeit geschaffenen Zentoberämter Fulda und Johannesberg, dazu die Hälfte des Restamtes Bieberstein; zum ihm gehörten: Allmus, Almendorf, Armenhof, Bachrain, Bernhards, Besges, Bieberstein, Böckels, Bronnzell, Dassen, Dietershan, Dietershausen, Dipperz, Dirlos, Dörmbach, Edelzell, Egelmes, Eichenzell, Elters, Engelhelms, Finkenhain, Florenberg, Friesenhausen, Giesel, Gläserzell, Gruben, Haimbach, Harmerz, Hattenroth, Hofbieber, Horas, Istergiesel, Johannesberg, Kämmerzell, Keulos, Kohlgrund, Kohlhaus, Külos, Künzell, Langenbieber, Lehnerz, Lüdermünd, Maberzell, Margrethenhaun, Melters, Melzdorf, Mitterode, Neuenberg, Niederbieber, Niederrode, Niesig, Oberrode, Petersberg, Pilgerzell, Reinhards, Rex, Rodges, Rönshausen, Sickels, Steens, Steinau, Steinhaus, Stöckels, Tiefengruben, Traisbach, Weihershof, Welkers, Wiesen, Wissels, Wesselsrod, Wolferts, Zell, Zirkenbach.

3. Das Amt Neuhof wurde nach Norden über einige Ortschaften der Centoberämter Fulda und Johannesberg ausgedehnt; es umfaßte: Büchenberg, Buchenrod, Döllbach, Dorfborn, Eichenried, Ellers, Flieden, Hattenhof, Höf und Haid, Kauppen, Kerzell, Löschenrod, Magdlos, Mittelkalbach, Neustadt, Niederkalbach, Opperz, Rommerz, Rothemann, Rückers, Schweben, Stork, Veitsteinbach, Weidenau, Ziegel, Ziellbach.

4. Das Amt Hünfeld verlor einen Ort an Burghaun, erhielt dafür aber Zuwachs durch die andere Hälfte des Restamtes Bieberstein und einen Teil von Haselstein; zu ihm gehörte: Dammersbach, Gotthards, Großenbach, Haselstein, Hausarmen, Hofaschenbach, Hünfeld, Kermes, Kirchhasel, Mackenzell, Mahlerts, Marbach, Mittelaschenbach, Molzbach, Morles, Nüst, Oberaschenbach, Obernüst, Rimmels, Rödergrund, Roßbach, Rückers, Sandberg, Sargenzell, Schwarzbach, Setzelbach, Silges, Unterbernhards, Wallings, Wittges.

5. Das Amt Eiterfeld wurde vergrößert durch den anderen Teil von Haselstein sowie die ritterschaftlichen Bezirke von Buchenau und Mansbach; es war zuständig für: Arzell, Betzenrod, Bodes, Buchenau, Dittlofrod, Eiterfeld, Erdmannrode, Fischbach, Giesenhain, Glaam, Großentaft, Grüsselbach, Hermannspiegel, Körnbach, Leibholz, Leimbach, Malges, Mansbach, Mauers, Mengers, Meisenbach, Müsenbach, Neukirchen, Oberbreitsbach, Oberufhausen, Oberweisenborn, Odensachsen, Rasdorf, Reckrod, Siegwinden, Soisdorf, Soislieden, Treischfeld, Unterufhausen, Wölf.

6. Das Amt Burghaun erhielt eine Ortschaft vom Amt Hünfeld und die Dörfer des Wehrdaer Bezirks;es umfaßte: Burghaun, Großenmoor, Gruben, Hechelmannskirchen, Herberts, Hünhan, Klausmarbach, Kleinmoor, Langenschwarz, Mahlerts, Michelsrombach, Oberfeld, Oberombach, Rhina, Rothenkirchen, Rudolphshan, Schletzenrod, Schotzau, Steinbach, Wehrda, Wetzlos.

7. Das Amt Großenlüder behielt dien Umfang vom 22. März 1805, selbstverständlich ohne das an Hessen - Darmstadt überlassene Herbstein; seine Ortschaften waren: Blankenau, Brandlos, Eichenau, Gersrod, Großenlüder, Hainzell, Hauswurz, Hosenfeld, Jossa, Kleinlüder, Lütterz, Malkes, Müs, Oberbimbach, Pfaffenrod, Poppenrod, Salzschlirf, Schletzenhausen, Uffhausen, Unterbimbach.

8. Das Amt Salmünster umfaßt die im Süden des Großherzogtums liegenden Exklaven, war also räumlich identisch mit der Distriktsmairie gleichen Namens aus der Zeit Dalbergs; es umfaßte: Ahl, Eckardroth, Herolz, Kerbersdorf, Romsthal, Salmünster, Sannerz, Sarrod, Soden, Ürzell, Ulmbach, Wahlert, Weiperz, Katholisch-Willenroth.

Bald machte sich ein Mangel an dieser Organisation bemerkbar: der Umfang des Landamtes Fulda war zu ausgedehnt. Deswegen wurde durch Bekanntmachung vom 28. September 1818 die Abtrennung eines neunten Amtes mit dem Sitz in Bieberstein verfügt. Diese Amt umfaßte: Allmus, Almendorf, Böckels, Dietershausen, Dipperz, Dirlos, Dörmbach, Egelmes, Elters, Friesenhausen, Gruben, Hofbieber, Keulos, Kohlgrund, Jülos, Langenbieber, Magretenhaun, Melzdorf, Niederbieber, Rex, Steens, Steinau, Steinhaus, Traisbach, Weihershof, Wiesen, Wissels, Wisselsrod, Wolferts.

b. Die Provinz Fulda
Am 27. Februar 1821 verschied Kurfürst Wilhelm I. im alter von 78 Jahren und Wilhelm der II. ergriff die Zügel der Regierung. Gleich nach seiner Thronbesteigung wurde die Umgestaltung der Kurlande zu einem Einheitsstaat in Angriff genommen und schon am 29. Juni 1821 konnte die Verordnung die Umbildung der bisherigen staatsverwaltung betreffend veröffentlicht werden. Der Kurstaatwurde in wier Provinzen eingeteilt:
1. Niederhessen
2. Oberhessen
3. Fulda
4. Hanau
Die Provinzen wurden in Kreise unterteilt, diese wiederum in Landgerichte bezw. Ämter. Die Provinz Fulda, wie die übrigen nach geographischen Gesichtspunkten gebildet, deckte sich nicht mit dem bisherigen Großherzogtum. Das exklavierte Amt Salmünster wurde zur Provinz Hanau geschlagen, die Provinz Fulda dagegen nach Norden und Osten erweitert. Zu ihr gehörten außer der Hauptmasse des bisherigen Großherzogtums das Fürstentum Hersfeld, die altniederhessischen Ämter Friedewald und Landeck und die Herrschaft Schmalkalden. Die Organisation der Provinz läßt sich am hesten aus folgender Übersicht erkennen, die durch Verordnung vom 30. August 1821 bekannt gegeben wurde:

I. Kreis Fulda
a.) Landgericht Fulda, bestehend aus:  
1. dem bisherigen Stadtamt Fulda,
2. dem bisherigen Landamt Fulda,
3. dem bisherigen Amt Bieberstein,
4. dem Dorf Marbach des Amtes Hünfeld,
5. den Ortschaften Kerzell, Löschenrod und Ziegel mit Sulzhof des Amtes Neuhof

b.) Amt Großenlüder (unverändert)

c.) Amt Neuhof (ohne Kerzell, Löschenrod und Ziegel mit Sulzhof).

II. Kreis Hünfeld
a.) Amt Hünfeld, bestehend aus:
1. dem bisherigen Amt Hünfeld (ohne Marbach),
2. dem Rasdorf vom Amt Eiterfeld.

b.) Amt Burghaun (unverändert)

c.) Amt Eiterfeld (ohne Rasdorf).

III. Kreis Hersfeld
a.) Landgericht Hersfeld
b.)Amt Friedewald

IV. Kreis Schmalkalden
a) Landgericht Schmalkalden
b) Amt Brotterode
c) Amt Steinbach

Erwänhnenswert ist für die vorliegende Arbeit auch einiges aus der Provinz Hanau. Sie wirde ebenfalls in vier Kreise eingeteilt, von denen einer seinen Sitz in der altfuldischen Stadt Salmünster erhielt. Diese Kreis Salmünster gliederte sich in:
a) das Amt Salumünster (ohne Herolz, Sannerz und Weiperz),
b) das Gericht Wächtersbach,
c) das Gericht Birstein
Die drei eben genannten Orte des ehemaligen Propsteiamtes Sannerz kamen zum Amt Steinau des Kreises Schlüchtern. Lange freilich, dass sei gleich hier erwähnt blieb der Kreis Salmünster nicht bestehen. Durch Ausschreiben des Staatsministeriums vom 23. November 1829 wurde seine Auflösung zum 1. Januar 1830 bekannt gemacht. Das Amt Salmünster nebst dem Gericht Romsthal, die fuldischen Gebiete also, wurden dem Kreis Schlüchtern zugeteilt.

Für die Zukunft deckte sich in amtlicher Hinsicht das Fuldaer Land mit der Provinz Fulda. Im Volksbewußtsein allerdings blieben die Kreise hersfeld und mehr noch Schmalkalden den Fuldaern fremd, für sie war das Heimatland auf die beiden Kreise Fulda und Hünfeld beschränkt. Eine kleine Gebietsänderung wurde noch vor Ablauf des zweiten Jahres nach der Staatsumbildung innerhalb der Provinz Fulda notwendig. Durch bekanntmachung vom 1. August 1823 kam der Ort Gruben vom Kreis Fulda zu dem Kreis Hünfeld im Austausch gegen Witgtes. Über zwanzig Jahre blieb dann der Zustand der Gebiete der gleiche. Eine vorübergehende Neuerung brachte erst wieder die Zeit vom 1848. Durch Gesetz vom 31. Oktober 1848 wurde Kurhessen in neun Verwaltungsbezirke eingeteilt und am 29. Januar 1849 erschien das Ausschreiben des Ministeriums des Innern, das die neue Gliederung des Staates enthielt, wie sie am 1. Februar in Gültigkeit trat. Das gesamte altfuldische Gebiet ohne Salmünster gehörte zum
VI. Verwaltungsbezirk "Fulda" mit dem
     15. Verwaltungsamt Fulda für das Landgericht
      16. Verwaltungsamt Hünfeld für die Ämter Hünfeld, Burghaun und Eiterfeld.
Auf Grund eines weiteren Gesetzes vom 31. Oktober 1848 wurde durch Verordnung vom 21. März 1850 das Landgericht Fulda in drei Juztizämter ( Die neue, einheitliche Bereichnung der Ämter) aufgelöst, die alle ihren Sitz in Fulda behielten. Das Justizamt I war zuständig für die Stadt Fulda, das Justizamt II zu Fulda umfasste die Ortschaften: Besges, Bronzell, Dietershan, Edelzell, Eichenzell, Engelhelms, Giesel, Gläserzell, Haimbach, Hamerz, Hattenroth, Horas, Istergiesel, Johannesberg, Kämmerzell, Kerzell, Kohlhaus, Lehnerz, Löschenrod, Lüdermünd, Maberzell, Marbach, Melters, Mittelrode, Neuenberg, Niederrode, Niesig, Oberrode, Reinhards, Rodges, Rönshausen, Sickels, Tiefengruben, Welkers, Zell, Ziegel, Zirkenbach.
Zum Justizamt III gehörten: Allmus, Almendorf, Armenhof, Bachreain, Bernhards. Böckels, Dassen, Dietershausen. Dipperz, Dirlos, Dörmbach, Egelmes, Elters, Finkenhain, Florenberg, Friesenhausen, Hofbieber, Keulos, Kohlgrund, Külos, Künzell, Langenbieber, Margretenhaun, Melzdorf, Niederbieber, Petersberg, Pilgerzell, Rex, Steens, Steinau, Steinhaus, Stöckels, Traisbach, Weihershof, Wiesen, Wissels, Wisselsrod, Wittges, Wolferts.
Durch Verordnung vom 7. Juli 1851 wurde die alte Einteilung des Kurstaates in Kreise und Provinzen wieder hergestellt, wobei die Behörden der Kreise die Bezeichnung Landratsämter erhielten. Die Justizämter aber blieben nach der Organisation vom 21. März 1850 bestehen. Am 15. September 1851 begannen die Provinzial- und Kreisbehörden ihre Tätigkeit. Erst  das Jahr 1866 sollte neue folgenschwere Änderungen bringen.